21.12.06 um 09:16 Uhr in Kategorie Sonstiges
Seit Mittwoch darf in NRW von der Polizei online "geschnüffelt" werden. Der Düsseldorfer Landtag hat ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem die Polizei in NRW mit eigens dafür entwickelten Programmen (Trojaner?) Festplatten online durchsuchen darf. Des Weiteren dürfen auch Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich kontrolliert werden. Die Opposition (SPD/Grüne)hält das Auslesen von Festplatten für einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte, Karsten Rudolph (SPD) nennt es „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“. Bereits letzte Woche gab es eine Debatte über einen bundesweiten Gesetzentwurf in der Bundesregierung, die ohne Ergebnis ausging. So gilt weiterhin das Urteil des BGH vom 25. November 2006, in dem ein BGH-Ermittlungsrichter einen Beschluss verfasst, nach dem Online-Durchsuchungen von PCs nicht genehmigungsfähig und daher illegal seien. Autor: Thehunted | Quelle: Computerbase
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